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   BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56   

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BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56 (https://dejure.org/1956,799)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.1956 - V B 27.56 (https://dejure.org/1956,799)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 1956 - V B 27.56 (https://dejure.org/1956,799)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.05.1955 - V C 71.54

    Einstufung von gemeindlichen Getränkesteuern als Verbrauchsteuern mit örtlich

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56
    Die Getränkesteuern der Gemeinden sind Verbrauchsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis und sind daher der Gesetzgebungskompetenz des Bundes entzogen (Bestätigung von BVerwG V C 71.54).

    Abgesehen davon, daß Fall c - Zweite Alternative - schon deshalb nicht vorliegt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Ergebnis ebenso wie das angefochtene Urteil entschieden hat, käme es, selbst wenn er anders entschieden hätte, hierauf nicht mehr an, nachdem das Bundesverwaltungsgerichtmit Urteil vom 13. Mai 1955 (BVerwG V C 71.54 - veröffentlicht in Kommunaler Steuerzeitschrift 1955 S. 180 -) im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden hat und damit abweichende Entscheidungen anderer oberster allgemeiner Verwaltungsgerichte eines Landes überholt sind (vgl.Beschluß vom 9. April 1956 - BVerwG V B 17.56 -).

  • BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54

    Weitergeltung von Reichsrecht als Bundesrecht bei fehlender Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits rechtsgrundsätzlich entschieden hat (vgl. Urteil vom 24. Juni 1955 - BVerwG. V C 73.54 -, veröffentlicht in DÖV 1955 S. 700 = Gewerbearchiv 1955 S. 85, fernerUrteil vom 9. November 1955 - BVerwG V C 159.54 -, veröffentlicht in DVBl. 1956 S. 349 - Leitsatz -), ergreift diese durch das Grundgesetz getroffene Regelung das in Frage kommende Recht in allen Beziehungen.
  • BVerwG, 28.05.1955 - V B 186.54

    Nachzahlung von Vergnügungssteuer für ein Lichtspielhaus - Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56
    Wie das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls bereits rechtsgrundsätzlich entschieden hat (vgl. Urteil vom 24. Juni 1955 - BVerwG. V C 73.54 -, veröffentlicht in DÖV 1955 S. 700 = Gewerbearchiv 1955 S. 85, fernerUrteil vom 9. November 1955 - BVerwG V C 159.54 -, veröffentlicht in DVBl. 1956 S. 349 - Leitsatz -), ergreift diese durch das Grundgesetz getroffene Regelung das in Frage kommende Recht in allen Beziehungen.
  • BVerwG, 19.01.1956 - V B 181.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56
    Die im vorliegenden Fall aufgeworfene rechtsgrundsätzliche Frage, ob gemeindliche Getränkesteuern Verbrauchsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - und mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat mit dem erwähnten Urteil und seither in ständiger Rechtsprechung (vgl.Beschluß vom 19. Januar 1956 - BVerwG V B 181.55 -) bejaht, so daß auch die Voraussetzung des Falles a nicht gegeben ist.
  • BVerwG, 09.04.1956 - V B 17.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.05.1956 - V B 27.56
    Abgesehen davon, daß Fall c - Zweite Alternative - schon deshalb nicht vorliegt, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Ergebnis ebenso wie das angefochtene Urteil entschieden hat, käme es, selbst wenn er anders entschieden hätte, hierauf nicht mehr an, nachdem das Bundesverwaltungsgerichtmit Urteil vom 13. Mai 1955 (BVerwG V C 71.54 - veröffentlicht in Kommunaler Steuerzeitschrift 1955 S. 180 -) im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden hat und damit abweichende Entscheidungen anderer oberster allgemeiner Verwaltungsgerichte eines Landes überholt sind (vgl.Beschluß vom 9. April 1956 - BVerwG V B 17.56 -).
  • BVerwG, 22.06.1956 - V B 26.56

    Rechtsmittel

    Hiergegen hat der Kläger Beschwerde eingelegt und sich zur Begründung auf den Inhalt der Beschwerdeschrift in der Sache BVerwG V B 27.56 bezogen.

    Die im vorliegenden Fall aufgeworfene rechtsgrundsätzliche Frage, ob gemeindliche Getränkesteuern Verbrauchsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis im Sinne des Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) - GG - und mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat der Senat in dem erwähnten Urteil und seither in ständiger Rechtsprechung bejaht; vgl. dieBeschlüsse vom 19. Januar 1956 - BVerwG V B 181.55 - undvom 29. Mai 1956 - BVerwG V B 27.56 -, durch den die Beschwerde in der vom Kläger angeführten Parallelsache ebenfalls zurückgewiesen worden ist.

  • BVerwG, 06.01.1959 - VII B 50.58

    Rechtsmittel

    Wenn aber, wie das hier der Fall ist, das angefochtene Berufungsurteil mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt, kommt eine Zulassung der Revision auf Grund des § 53 Abs. 2 Buchst. BVerwGG nicht in Betracht (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1956 - BVerwG V B 27.56 -, KompolBl. 1956, 596 = DGemStZ 1957, 31).
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